Der sichere Umgang sowie die Verarbeitung und Auslieferung unserer Produkte haben bei uns immer höchste Priorität. Daher arbeiten wir nach den Vorgaben der europäischen Behörden, bekannt als ADR-Bestimmungen, für den sicheren Transport von gefährlich eingestuften Gütern. Großtankfahrzeuge und BigBags unterliegen ebenfalls den ADR-Bestimmungen. Steinkohlenstaublieferungen müssen in ADR-Tankern und/oder mit geschulten Transporteuren durchgeführt werden. Die Lieferung in BigBags kann nur in zugelassenen ADR-Bags erfolgen. Nur die Lieferung in 25kg-Säcken ist momentan noch von den Bestimmungen ausgeschlossen.
Bentonit-Gemische sind nicht von den Bestimmungen betroffen, solange der reine Bentonit-Gehalt über 50% und höher liegt.
Kohle ist als Klasse S2-Stoff, organisch, selbsterwärmend eingestuft und unterliegt somit Klasse 4.2.
Weitere Klassifizierungen
Self Heating Solid, Organic N.O.S. (Not otherwise Specified)
UN Number 3088 Class 4.2
2 Packing Groups are quoted namely 2 & 3.
Issued by Economic Commission for Europe - Inland Transport Committee Ref ECE/TRANS/140 (Vol 1 & 2)
ISBN 92-1-139069-9 (Vol 1 & 2) ISBN 92-1-139070-2 (Vol 1)